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Fallbeispiel

Drei Geschwisterkinder (15,13 und 11 Jahre alt) leben seit vier Jahren in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung, nachdem sie aufgrund unzureichender Versorgung und psychischer Instabilität der Eltern in Obhut genommen wurden und den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde.

Seit einem Jahr hat der Vater seine Lebenssituation stabilisiert und hat eine Lebensgefährtin, die ihn mit unterstützt. Die Besuchskontakte zwischen Vater und den Kindern finden regelmäßig statt und der Wunsch zusammen zu leben entsteht sowohl auf Seiten des Vaters als auch der Kinder.

Für den Sachbearbeiter des JA ist schwer einschätzbar, wie die Ressourcen und Rahmenbedingungen beim Vater sind und ob ein Zusammenleben im Alltag in Kürze schon umsetzbar wäre.

Mit der Idee, in ca. 3 Monaten die Kinder zum Vater zurückzuführen, wird parallel zur stationären Jugendhilfe für diesen Zeitraum Familie im Blick beauftragt, im Rahmen der Rückführungshilfe die geplante Rückführung adäquat vorzubereiten und zu begleiten.


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