§ 18 Abs. 3 SGB VIII

Begleitete Umgänge

Ein geschützter Rahmen für Kontakte zwischen Kindern und Elternteilen – wertschätzend und neutral.

Worum es geht

Kontakt ermöglichen. Sicher und begleitet.

Nach einer Trennung oder in konflikthaften Familiensituationen ist der Kontakt zwischen Kindern und einem Elternteil oft schwierig oder belastet. Begleitete Umgänge schaffen einen geschützten Rahmen, in dem Kinder ihren Elternteil sehen können – ohne Druck, ohne Konflikte und mit fachlicher Begleitung.

Unser Ziel ist es, die Beziehung zwischen Kind und Elternteil zu stärken und einen Raum zu schaffen, in dem sich alle Beteiligten sicher fühlen. Wir sind neutral, wertschätzend und immer am Wohl des Kindes orientiert.

Was wir mitbringen

Schwerpunkte unserer Arbeit

01

Sicherer Rahmen

Die Umgänge finden in unseren Räumen oder an einem geeigneten Ort statt – ruhig, kindgerecht und geschützt.

02

Fachliche Begleitung

Eine pädagogische Fachkraft ist während des gesamten Kontakts anwesend und unterstützt bei Bedarf.

03

Kindzentriert

Das Wohl und die Bedürfnisse des Kindes stehen an erster Stelle. Wir achten auf Signale und Grenzen.

04

Neutral und wertschätzend

Wir sind keine Partei. Wir begleiten beide Elternteile respektvoll und ohne Bewertung.

05

Dokumentation

Auf Wunsch oder bei Bedarf dokumentieren wir die Umgänge sachlich und fachlich für das Jugendamt oder Gericht.

06

Perspektive entwickeln

Langfristiges Ziel ist, dass Umgänge irgendwann ohne Begleitung möglich werden – wenn alle Beteiligten bereit sind.

Für wen

An wen sich dieses Angebot richtet

Getrennte Eltern, bei denen der Umgang mit dem Kind gerichtlich oder durch das Jugendamt geregelt wird

Familien, in denen der Kontakt zum anderen Elternteil belastet oder unterbrochen ist

Kinder, die einen sicheren Rahmen brauchen, um ihren Elternteil zu sehen

Elternteile, die den Kontakt zu ihrem Kind wieder aufbauen möchten

Rechtliche Grundlage: Begleiteter Umgang nach § 18 Abs. 3 SGB VIII. Das Angebot wird in der Regel durch das Jugendamt oder das Familiengericht veranlasst und ist für die Beteiligten kostenfrei.

Unser Weg

So gestalten wir die Umgänge

1

Vorgespräche

Wir führen getrennte Gespräche mit beiden Elternteilen und – wenn möglich – mit dem Kind, um Erwartungen und Regeln zu klären.

2

Umgangsplanung

Gemeinsam mit dem Jugendamt oder Gericht legen wir Termine, Dauer und Rahmenbedingungen fest.

3

Begleitete Kontakte

Die Umgänge finden regelmäßig statt. Unsere Fachkraft ist dabei, beobachtet und unterstützt bei Bedarf.

4

Auswertung

In regelmäßigen Abständen werten wir den Verlauf aus und besprechen mit allen Beteiligten die nächsten Schritte.

Wir sind für Sie da

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.

Ein erstes Gespräch ist vertraulich, unverbindlich und kostenlos.